(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen (z.B. Kurse, Wettbewerbe, etc.), im Folgenden „Kurse“ genannt, der Junior Uni Wuppertaler Kinder- und Jugend-Universität für das Bergische Land gGmbH (nachfolgend Junior Uni).
(2) Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und für juristische Personen.
(3) Rechtsgeschäftliche Erklärungen bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (z.B. E-Mail, Homepage der Junior Uni). Schriftliche Erklärungen der Junior Uni genügen der Form, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen, Kursen, etc. ist unverbindlich und stellt ausdrücklich kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt mit der Bewerbung zu einer Veranstaltung / zu einem Kurs und ihrer Annahme durch die Junior Uni zustande. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die Junior Uni die Annahme der Bewerbung bestätigt (in Text, Email und / oder Schriftform).
(2) Die Junior Uni bemüht sich, ihr Angebot einer Vielzahl von Kindern und Jugendlichen zugänglich zu machen und weist darauf hin, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen eine bereits erteilte Anmeldebestätigung zurückziehen und damit vom Vertrag zurücktreten kann. Diesbezüglich wird auf § 6 verwiesen.
(3) Sind zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits alle Teilnahmeplätze belegt, hat die Interessentin die Möglichkeit sich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Dies löst keinen Anspruch auf Kursteilnahme aus.
(4) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind möglich und abweichend von § 1 Abs. 3 verbindlich.
(1) Mit Abschluss des Vertrages über die Kursbuchung werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der Junior Uni als Veranstalterin und der Anmeldenden (Vertrags-partner/in) begründet, wobei in der Regel die Erziehungsberechtigten für die minderjährigen Studentinnen den Vertrag abschließen. Die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (minderjährige Studentin/Teilnehmerin) begründen. Diese ist der Junior Uni namentlich zu benennen. Die Kursbuchung ist nur für eine bestimmte Person gültig und nicht auf andere (auch nicht innerhalb der Familie auf Geschwister, etc.) übertragbar.
(2) Für die minderjährigen Studentinnen gelten sämtliche die Vertragspartnerin betreffenden Regelungen sinngemäß.
(3) Die Junior Uni ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, zur Qualitätssicherung und / oder Evaluationszwecken ihrer Kurse anonyme Befragungen der Studentinnen durchzuführen. An-meldende und Studentinnen erklären sich einverstanden, dass die Junior Uni hierzu die an-gegebene E-Mail-Adresse nutzen darf.
(4) Die Junior Uni ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Bescheinigungen über die Teilnahme an Kursen, Informationen zu Kursergebnissen, etc. auszugeben. Anmeldende und Studentinnen erklären sich einverstanden, dass die Junior Uni hierzu die angegebenen Anmeldedaten und E-Mail-Adresse nutzen darf.
(1) Das Veranstaltungs- bzw., Kursentgelt, im Folgenden als „Beitrag“ bezeichnet, ergibt sich aus der aktuellen Ankündigung der Junior Uni (Programm, Aushang, Preisliste etc.).
(2) Der Beitrag ist mit Erhalt der Anmeldebestätigung, spätestens jedoch nach dem ersten Kurstermin fällig und zu diesem Zeitpunkt auf das nachstehend bezeichnete Konto der Junior Uni für Kursbuchungen zu überweisen: Kontoinhaber: Wuppertaler Junior Uni für das Bergische Land, IBAN: DE44 33050000 0000 478180, BIC: WUPSDE33zu überweisen.
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein Kurs durch eine bestimmte Dozentin durchge-führt wird. Das gilt auch dann, wenn der Kurs mit dem Namen einer Dozentin angekündigt wurde. Die Teilnahme an den Kursen der Junior Uni erfolgt altersabhängig und kann von einem bestimmten Alter abhängig gemacht werden (siehe § 3 Absatz 3).
(2) Die Junior Uni kann aus sachlichem Grund Ort, Dauer, Kursgröße und Zeitpunkt des Kurses sowie aus Gründen, die in der Person der Dozentin (Ausfall, Krankheit, etc.) liegen, ändern.
(3) Muss eine Kurseinheit aus von der Junior Uni nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (z.B. wegen Erkrankung einer Dozentin oder geringe Teilnehmeranzahl) kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht (siehe dazu auch § 6). Ein Anspruch auf Erstattung der Kursbeiträge besteht nicht- auch nicht teilweise.
(4) Die Junior Uni wird die Studentinnen nach Möglichkeit über Änderungen im Sinne der Absätze 2 und 3 durch eine Kurzmitteilung (SMS) oder eine E-Mail informieren. Sind die ent-sprechenden Kommunikationsdaten (Mobiltelefonnummer, E-Mail-Adresse) von Anmelderin oder Teilnehmerin bei der Anmeldung nicht oder unzutreffend an die Junior Uni übermittelt worden, trifft die Junior Uni kein Verschulden, falls aus der unterbliebenen Information über die Änderung ein Schaden entstehen sollte.
(1) Die Junior Uni kann die Durchführung eines Kurses von einer Mindestanzahl von Kursteilnehmerinnen abhängig machen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die Junior Uni vom Vertrag zurücktreten.
(2) Die Junior Uni kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die Junior Uni nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Dozentin) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann.
(3) Die Junior Uni behält sich darüber hinaus vor in Einzelfällen, z.B. bei übermäßigen Mehrfachanmeldungen einer Person, die Anmeldebestätigung zurückzuziehen und vom Vertrag zurückzutreten. Die Junior Uni darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen. Diese sind im Wesentlichen das Alter und bei bestimmten Aufbaukursen und Kursreihen der Besuch des Grundkurses bzw. vorangegange-nen Kursteils. Bei Nichtvorliegen der in der Ankündigung ausgeschrieben Voraussetzungen ist die Junior Uni daher ebenfalls berechtigt, die Anmeldebestätigung zurückzuziehen und vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Die Junior Uni wird die Studentin über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Absätze 1 und 2 zum Rücktritt berechtigen, unverzüglich informieren. Sollte der Kurs noch nicht begonnen haben, werden bereits gezahlte Kursbeiträge zurückerstattet.
(5) Die Junior Uni kann das Vertragsverhältnis mit der Vertragspartnerin/ Studentin kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
Die Junior Uni vertritt die Werte der demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Jedes Verhalten, das im Gegensatz zu dieser Grundordnung steht, führt zum Ausschluss der Teilnahme des Angebotes der Junior Uni. Die Junior Uni behält sich vor, auch generelle Hausverbote aus diesen Gründen zu erteilen. Statt einer Kündigung kann die Junior Uni die Studentin auch unmittelbar von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der Junior Uni wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen) bleibt unberührt. Die Junior Uni weist hiermit ausdrücklich auf das gesetzliche Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern hin: Die Anmeldung/ Bewerbung zum Kurs kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Begründung gegenüber der Junior Uni widerrufen werden. Die Frist beginnt bei Vertragsschluss, also mit Erhalt der Anmeldebestätigung. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und ist zu richten an die Junior Uni, vertreten durch die Geschäftsführung, Am Brögel 31, 42283 Wuppertal.
(1) Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin oder der Studentin (z.B. bei Verlust, Be-schädigung von mitgebrachten Gegenständen, Garderobe, etc.) gegen die Junior Uni sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Die Junior Uni ist keine Betreuungseinrichtung, sondern eine gemeinnützige Bildungs- und Forschungseinrichtung. Daher erfolgt eine Beaufsichtigung der minderjährigen Studentinnen durch die jeweiligen Dozentinnen lediglich für die Zeit der Durchführung des Kurses. Eine Aufsichtspflicht im Gebäude, auch im Foyer und / oder auf dem Gelände vor oder nach Kursbeginn übernimmt die Junior Uni nicht.
(3) An innovativen Kursprodukten, Wettbewerbsergebnissen und Erfindungen, die im Rahmen des Kurses und der anderen Veranstaltungen (Wettbewerbe) entstanden und erzielt worden sind, hat die Junior Uni ein alleiniges Urheberrecht, d.h. Eigentums-, Verwertung- und Nutzungsrecht.
(1) Ansprüche gegen die Junior Uni sind nicht abtretbar.
(2) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen nur teilweise statistischen Zwecken. Diese dienen auch (insbesondere Alter) der Einordnung und Prüfung einer Anmeldung, die altersbedingt erfolgt (s.o. unter § 3 Absatz 3). Der Junior Uni ist bei Anmeldung bzw. Kursbuchung die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung durch entsprechende Einwilligungserklärung der Studentinnen bzw. deren gesetzlicher Vertreterinnen in die Datenschutzbestimmungen gestattet worden.
(3) Das Fotografieren, Filmen oder Mitschneiden auf Tonträgern in einer Veranstaltung/ einem Kurs ist nicht gestattet. Empfangenes Lehrmaterial darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der Junior Uni vervielfältigt, verbreitet oder auf sonstige Weise öffentlich wiedergegeben werden.
(4) Als Nachweis für die Durchführung wird bei jedem Kurs eine Anwesenheitsliste auf Papier geführt. Jede Studentin wird in der Liste geführt und die An- oder Abwesenheit erfasst. Diese werden in das Computersystem der Junior Uni übertragen. Die Studentin und die Er-ziehungsberechtigten stimmen zu, dass die Junior Uni diese Daten erfasst und speichert. Die bei dem Kurs erhobenen Daten dienen in der Regel nur der Verwaltung und werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, diese Daten werden zum Zwecke der wissenschaftlichen Auswertung an Forschungsinstitute oder z.B. wissenschaftliche Einrichtungen wie die Bergische Universität Wuppertal und deren Institute weitergegeben und dort anonymisiert zur Auswertung und Analyse verwandt.